Hier wohnen Sie in einer ruhigen Wohngegend in Mühldorf am Inn. Diese Wohnung befindet sich im 2. OG und bietet Ihnen ca. 76 m² gemütliche Wohn-/ Nutzfläche mit sehr gut nutzbarem Grundriss. Die Fläche verteilt sich auf Flur, einen Wohn-/ 2 Schlafräume, einem großzügigem Bad einer Wohnküche sowie einem Abstellraum. Die Wohnung ist nicht vermietet und kann sofort übernommen werden. Ein Keller gehört zur Wohnung.
Die Wohnung ist sehr gepflegt. Die Fußböden wurden vor ca. 3 Jahren erneuert. Die weiteren Ausstattungsmerkmale können Sie gerne bei einer persönlichen Besichtigung erfahren.
Die Lage bietet nicht nur viele Vorteile sondern bildet auch eine gute Grundlage zur Nutzung als Kapitalanlage. Sichern Sie Ihr Vermögen und investieren Sie in Immobilien. Die angebotene Wohnung befindet sich in einer ruhigen Wohnlage in Mühldorf am Inn. Güter des täglichen Bedarfs erhalten Sie in unmittelbarer Nachbarschaft. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kitas / Kindergarten sowie auch Ärzte fast fussläufig erreichbar. Zug und Bus erreichen Sie nach ca 10 Gehminuten. Mühldorf verfügt über hervorragende Anbindung über die nahe gelegenen Bundesstraßen wie 299, 588 und auch die Autobahnen A94 und A156
Aufgrund der Größe der Gesamtwohnanlage und der Verteilung der Kosten auf alle Eigentümer ist bei eventuellen Renovierungs-Maßnahmen der auf diese Wohnung anfallende Kostenanteil angenehm überschaubar. Die Gesamtwohnanlage präsentiert sich derzeit bereits technisch und optisch in gutem Zustand. Haftung: Die von uns gemachten Informationen zu Objekt, Plänen und Unterlagen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. GwG - Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen ist F.Lidl Immobilien gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Unser Service: Sie wollen Ihre Immobilie (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder auch Wohnung und Baugrundstück) verkaufen, dann sollten Sie deren Marktwert bzw. Verkaufswert kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Wir sind geprüfter Immobilienbewerter BVFI. Durch unsere eigenen Niederlassungen in Bad Füssing, Dingolfing und München ermöglichen wir für Sie einen schnellen Verkauf. Rufen Sie uns ruhig unverbindlich an: 08531-3105536
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